Der normale Abgabetermin ist der 31.5. Meistens fängt das Finanzamt aber erst ab September zu meckern an. Wenn Du steuerlich vertreten wirst (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) ist der Abgabetermin der 31.12.
Was Du für Unterlagen brauchst, hängt von der Art Deiner (Eurer?) Einkünfte ab. Wenn Du nichtselbstständig arbeitest, brauchst Du diesen Lohnsteuerausdruck vom Arbeitgeber und alle Belege für Werbungskosten. (Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Du für Deine Arbeit hast, z.B. wenn Du spezielle Berufsbekleidung tragen muß, Kosten für die Fahrten zur Arbeit usw. Wenn Du mit dem Auto fährst, kannst Du eine Kilometerpauschale abrechnen, wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs bist, mußt Du die Fahrkarten mit einschicken)
Ich hoffe, das hilft erst mal ein bischen weiter, ansonsten frag noch mal nach.
Was wichtig ist: Obwohl die Pendlerpauschale ja noch nicht wieder ab dem 1 km gilt, soll man dort alles eintragen. Auch das, was unter 20km ist. Sonst hat man es später sehr schwer das rückwirkend noch nachzufordern, falls sie ab dem 1 km wieder anerkannt wird.
Mh, was noch... "Haushaltsnahe Dienstleistungen" - da ist es egal, ob man eine Wohnung besitzt oder zur Miete wohnt. Wenn man Hausmeisterkosten zahlt, kann man die dort zum Beispiel mit anrechnen.