Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er – seinem Jagdtrieb folgend - kleinere Tiere fängt oder beißt, so die Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt fühlte. Diese hatte seinen Hund als “bissig” eingestuft, mit den damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der “Bissigkeit” müsse eine “anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen, so die Süddeutsche Zeitung weiter.
ich weiß ja jetzt nicht, ob ich das für "gut" oder "schlecht" befinden soll...
also klar es gehört zum trieb... aber is auch klar, ob der hund die tiere "gerissen" hat oder nur nach ihnen geknappt hat... weil da gibt es ja unterschiede...
ach ja... was hat sich denn da saarlouis mal wieder einfallen lassen ;-) ... wir saarländer sind eh komisch ^^