die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Berufung gegen das Urteil vom 28.03. eingelegt.
Dort wurde nach drei Verhandlungstagen Harry Peters, der Betreiber der Nerzfarm-Orsbach und der ehemalige langjährige Vorarbeiter der Farm, Hoeijmakers, vom Amtsgericht Aachen wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Ein dritter Täter, der am Rande einer Demonstration im Oktober 2004 mit auf die beiden Tierrechtler eingeschlagen hatte, ist inzwischen verstorben und konnte nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Hoeijmakers wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, Peters zu sechs Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage müssen beide (neben einer Straffreiheit in den nächsten beiden Jahren) zusätzlich je 2000 Euro an die Geschädigten zahlen. Diese mussten nach dem damaligen Angriff, der mit Knüppeln und Pfefferspray ausgeführt wurde, wegen schweren Augenreizungen bzw. einer Augenhornhautverätzung, multiplen Prellungen an Oberkörper und Knien und einer stark blutenden Kopfplatzwunde im Klinikum behandelt werden. Eine der beiden Geschädigten war danach fünf Wochen krankgeschrieben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hoeijmakers und der inzwischen verstorbene dritte Täter aktiv mit Knüppeln auf die flüchtende Kleingruppe von sieben Demonstranten eingeschlagen hatte. Außerdem hatte Hoeijmakers den Geschädigten Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Peters, der damals ebenfalls einen Knüppel in der Hand hielt, war bei dem Angriff dabei - ihm konnte aber keine Verletzungshandlung zugeordnet werden.
Bedenklich war bei dem Verfahren die Rolle der Staatsanwältin, die von Anfang an ausschließlich nach Punkten gesucht hat, die die Angeklagten entlasten. Tierrechtszeugen wurden generell als unglaubwürdig dargestellt, weil sie sich im Rahmen ihrer Tierrechtsarbeit angeblich eh nicht um Gesetze kümmerten. Bei Aussagen von Polizisten wurden von ihr ausschließlich die Aussagen hinzugezogen, die für die Angeklagten eher positiv waren, nicht jedoch die, die sie eindeutig belasteten. Ihr Plädoyer auf Freispruch der Angeklagten war so ausführlich, dass die Verteidiger der Angeklagten kaum etwas hinzugefügt haben und sich ansonsten auf ihr Plädoyer bezogen haben.
Die Richterin stellte jedoch dar, dass und wieso die Zeugenaussagen der Tierrechtler und des Polizisten glaubhaft sind und wie sich das Mosaik des Tathergangs inklusive eines Teils der Aussage von Peters zusammenstellen lässt.
Anstatt mit allen rechtlichen Mitteln zu versuchen, Täter dingfest zu machen, scheint sich die Staatsanwaltschaft in Aachen eher als deren Verteidiger aufzuspielen. Es geht also nun in eine neue Runde und das gesamte Verfahren findet noch einmal statt.
Außerdem möchten wir Sie noch auf unsere rein vegetarische Sommerparty am Sonntag, dem 17.06., hinweisen. Wie immer gibt es neben vielen Infoständen ein riesiges veganes Büffet. Infos darüber finden Sie hier: http://www.tvgac.de/sommerparty.php
Viele Grüße
Ihr Bündnis für die Schließung der Nerzfarm-Orsbach